Ökodesign-Richtlinie 2021: Reparieren statt wegwerfen

Klimaschutz war noch bis vor wenigen Jahren nur ein leiser Ruf von ein paar Aktivisten. Inzwischen herrscht eine weltweit spürbare Aufbruchstimmung. Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit sind längst keine Theorien mehr. Sie sind zu zentralen Anforderungen geworden, um den rasanten Fortschritt des Klimawandels einzubremsen. Hier setzt die seit 01.09.2021 europaweit gültige Ökodesign-Richtlinie 2021 an: Die EU strebt mehr Effizienz bei Herstellung, Betrieb und Recycling von Leuchtmitteln und energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen an. Auch einzelne Teile in Geräten soll man wesentlich einfacher austauschen können. Damit möchte man die seit Jahren steigende Verschwendung von Ressourcen nachhaltig bekämpfen.  

Ressourcen schonen – Umweltbilanz verbessern 

Der jährliche Energieverbrauch von Produkten, die von den neuen Verordnungen der überarbeiteten Ökodesign-Richtlinie 2021 betroffen sind – wie beispielsweise Leuchten und Lampen – spricht Bände: 2015 betrug er innerhalb der EU etwa 336 TWh. Das entspricht 12,4% des gesamten Stromverbrauchs aller EU-Mitgliedstaaten. 

Das Ziel ist klar: Die EU-Kommission möchte mit den Durchführungsmaßnahmen alte, viel Energie verbrauchende Produkte vom Markt entfernen und durch neue, CO2-sparende Lösungen ersetzen. Infolgedessen will die EU 100 Millionen Tonnen Treibhausgase bis 2030 bei ihren Mitgliedstaaten einsparen. Die Ökodesign-Richtlinie 2021 soll europaweit gemeinsame Mindestanforderungen schaffen, während Konsumenten damit leichter auf energieeffiziente Produkte umsteigen können. 

Wen betrifft die Ökodesign-Richtlinie 2021? 

Die Verordnungen betreffen Hersteller, Lieferanten und Händler und gelten für alle Produkte, die in der EU in den Verkehr gebracht werden – unabhängig von ihrem Installations- und Nutzungsort. Abgesehen von der Lebensdauer legen sie unter anderem Anforderungen in Bezug auf Dimmbarkeit, Standby-Betrieb, Farbwiedergabeindex (CRI) und Ressourceneffizienz fest. 

Die Ökodesign-Richtlinie 2021 beinhaltet im Wesentlichen zwei Verordnungen: 

  • SLR (Single Light Regulation): Richtlinie für Lichtquellen und separate Betriebsgeräte 
  • ELR (Energy Labelling Regulation): Energiekennzeichnung von Leuchtmitteln

Single Light Regulation (SLR)

Die Single Light Regulation der Ökodesign-Richtlinie 2021 beinhaltet EU-weite Regeln zur Verbesserung der Leistung von Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten sowie zur Möglichkeit, diese zu recyclen. Somit sollen Konsumenten Lichtquellen und Vorschaltgeräte künftig mit handelsüblichen Werkzeugen austauschen können, ohne sie zu beschädigen. Das Produkt muss zudem eine Anweisung enthalten, wie die Lichtquelle repariert oder entfernt werden kann. Bis 2023 werden alle energieverbrauchsrelevanten Produkte in der EU, die den neuen Richtlinien nicht entsprechen, schrittweise aus dem Verkehr gezogen und durch neue, energieeffiziente Lichtquellen ersetzt.

Was gilt als Lichtquelle?

Als Lichtquellen gelten Lampen (Glühbirnen), LEDs und LED-Module sowie Leuchten, bei denen man die Lichtquelle nicht ausbauen kann. Diese fallen daher auch unter die Verordnung der Energy Labelling Regulation (ELR) und müssen mit dem neuen Energielabel versehen werden.

Was gilt als umgebendes Produkt?

Produktgruppen wie Haushaltsgeräte oder Möbel enthalten Lichtquellen oder separate Betriebsgeräte. Man kann sie also auseinanderbauen, um an die Lichtquellen zu gelangen. Wenn das aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss das Produkt entsprechend gekennzeichnet werden.

Energy Labelling Regulation (ELR)

Die Energy Labelling Regulation verpflichtet Hersteller und Importeure, detaillierte Informationen über Energieleistung, Klasse und technische Spezifikationen von Lichtquellen bereitzustellen. Dadurch sollen sich Kunden leichter für energieeffiziente Produkte entscheiden können.

Zwingend ist nach der Ökodesign-Richtlinie 2021 die Angabe des Nutzlichtstroms (lm) und der ähnlichen Farbtemperatur (K). Bei Lichtquellen mit gebündeltem Licht muss außerdem der Halbwertswinkel angegeben werden.

Ältere Energielabels muss man vor 01.03.2023 ersetzen oder überdecken. Die Mindestgröße des Etiketts (und somit auch der Produktverpackung) beträgt damit 54 x 20 mm.

Anforderungen an Lieferanten

  • Anbringung eines Energielabels auf der Verpackung von Lichtquellen 
  • Bereitstellen eines Produktinfoblatts (gedruckt und elektronisch) 

Anforderungen an Händler

  • Sichtbare Anbringung des Energielabels auf der Verpackung 
  • Eintrag von Energielabel und technischer Dokumentation in die Europäische Produktdatenbank für Energiekennzeichnung  
  • Bei Fernverkauf: Mitlieferung von Energielabel und Produktinformationsblatt 
  • Bei Produktwerbung: Angabe der Bandbreite der Effizienzklassen 
  • Bei Online-Handel: Angabe von Energielabel und Produktinformationsblatt auf der Website des Produkts 

Einteilung in die Energieeffizienzklassen (EE) 

Die neue Verordnung vereinfacht die Berechnung in 7 EE-Klassen (A – G). „Plusklassen“ (z. B. A++) werden deshalb abgeschafft.  

Spezifikationen

  • Maßgebliche Kenngröße: Lichtausbeute in Lumen pro Watt (lm/W) 
  • Berechnung: Nutzlichtstrom / Leistungsaufnahme Lichtquelle, wenn eingeschaltet * Faktor FTM (abhängig vom Typ der Lichtquelle) 
  • Die Energieeffizienzklassen sind in Schritten von 25 lm/W gestaffelt. Die niedrigste, also schlechteste, Klasse ist G und umfasst Produkte mit einer Lichtausbeute unter 85 lm/W. Die höchste, beste Klasse ist A und umfasst Produkte mit einer Lichtausbeute von über 210 lm/W.
  • Niedrigste (= schlechteste) G-Klasse: Produkte unter 85 lm/W 
  • Höchste (=beste) A-Klasse: Produkte über 210 lm/W 

Weitere Informationen zum Energielabel: WKO: Energielabel neu

Förderungen für Unternehmen 

Zur Steigerung der Energieeffizienz gibt es auch mit der Ökodesign-Richtlinie 2021 zahlreiche Förderungen für Unternehmen, z.B. für Energieberatung, Maßnahmen zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger oder Sanierung von Betriebsgebäuden.

Details dazu finden Sie hier: WKO: Energieeffizienz für Unternehmen

Mit Rieste auf der sicheren Seite

Die Einhaltung geltender Richtlinien ist für uns selbstverständlich. In unserem Lichtshop finden Sie darum Leuchtmittel und Lichtlösungen für alle Erfordernisse – natürlich inklusive technischer Informationen und korrektem Energielabel.

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Ökodesign-Richtlinie 2021 richtig umsetzen mit dem Rieste Zertifikat

Für Unternehmer in der EU ist es oft eine Herausforderung, sich im Dschungel neuer Richtlinien zurecht zu finden. Deshalb kümmern sich die Experten von Rieste gerne für Sie darum. Wir sind auf Lichtplanung spezialisiert und helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten.

Nutzen Sie unser umfangreiches Know-how und lassen Sie sich deshalb von uns beraten: Zur Lichtplanung

Ihre Checkliste – unsere Garantie

  • Ersatzteilgarantie min. 5 Jahre 
  • Recyclebare Teile 
  • Entnahme von Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten  
  • CE-Kennzeichnung  
  • Farbwiedergabe CRI ≥ 80 
  • Technische Anleitung in der Verpackung und Homepage vorhanden 
Was bedeutet die Ökodesign-Richtlinie 2021 für Unternehmen?

Die Ökodesign-Richtlinie unterstützt Unternehmer dabei, ihre Stromkosten zu senken und durch langlebigere Produkte auf Dauer Geld zu sparen. Die EU legt dabei vor allem Wert auf:
– Garantierte Mindestlebensdauer
– Die Möglichkeit, Produkte zu reparieren
– Längere Verfügbarkeit von Ersatzteilen
– Einfaches Nachrüsten von energieverbrauchsrelevanten Produkten
– Bereitstellung von Informationen für den Konsumenten
– Anbringen des neuen Energielabels für Lichtquellen

Warum betrifft mich die Ökodesign-Richtlinie in der Industrie?

Die Ökodesign-Richtlinie 2021 legt Mindestanforderungen für Energieeffizienz und ökologische Anforderungen fest. Dies betrifft zahlreiche Produkte für den Haushalts-, Dienstleistungs- und Industriesektor. Die Verordnungen umfassen derzeit bereits mehr als 40 Produktgruppen, darunter auch Lampen und Leuchten. Für Betriebe und Unternehmer besteht kein Anwendungsverbot für alte Lampen und Leuchtmittel. Sie sollten jedoch bei der Planung von Anlagen und Neuanschaffungen die Veränderungen berücksichtigen. Einige Lichtquellen werden bis spätestens 01.09.2023 vom Markt verschwinden und können danach in der EU nicht mehr gekauft werden.

Welche Leuchten sind von der Ökodesign-Richtlinie betroffen?

Einige Lampen dürfen seit 01.09.2021 nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Dies betrifft vor allem:
– Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät
– Lineare Hochvolt-Halogenlampen R7s > 2.700 lm
– Niedervolt-Halogenlampen (z. B. GU4, GU5.3)
Ab 1. September 2023 entfallen weitere Lampen:
– Lineare Leuchtstofflampen T8
– Viele derzeit noch erlaubte Halogenlampen (z.B. G9, G4 und GY6.35)

Wie sieht das neue Energielabel aus?

Die neuen Energielabels, die seit dem 1. September 2021 gültig sind, weisen eine Skala von A (höchste Effizienz) bis G (geringste Effizienz) auf. Die Plusklassen fallen weg, damit Verbraucher einfacher vergleichen können, welche Lichtquellen effizienter sind. Vorhandene Produkte mit dem alten Energielabel dürfen bis 01.03.2023 verkauft werden. Das neue Energielabel enthält Informationen über Energieeffizienzklasse und Energieverbrauch der Lichtquelle. Durch Scannen des QR-Codes kann man auf detaillierte Informationen zugreifen, z. B. Angaben zu Lichtstrom, Farbtemperatur und Sockeltyp. 

Wie entsorge ich alte Lampen?

Die Ökodesign-Richtlinie 2021 regelt unter anderem auch die Entsorgung von alten Lampen.
Wie die unterschiedlichen Leuchtmittel entsorgt werden müssen und welche Recycling-Möglichkeiten es gibt, erfahren Sie hier:
Leuchmittel Entsorgung Österreich

Was muss ich beim Tausch von alten Lampen und Leuchten berücksichtigen?

Für den Tausch von Lampen und Leuchten, die nach den Verordnungen der Ökodesign-Richtlinie 2021 nicht mehr in der EU verkauft werden dürfen, empfiehlt sich professionelle Hilfe bei der Lichtplanung. Die Experten von Rieste Licht begleiten Sie: Vom Anlagencheck über den Abschluss aller Anträge und Genehmigungen bis zur fertigen Umsetzung des Projekts.
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Woran erkenne ich, dass ein Produkt der aktuellen Ökodesign-Richtlinie entspricht?

Hersteller oder Importeure müssen sicherstellen, dass Lampen und Leuchtmittel, die sie in der EU verkaufen, den aktuellen Vorschriften entsprechen. Das wird einerseits durch die CE-Kennzeichnung und andererseits durch das neue Energielabel für Leuchtmittel gewährleistet. 

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