Leuchtstoffröhren Verbot 2023: T8 und T5 vor dem Aus

Eine Änderung der ROHS Richtlinie bringt ab 2023, was sich schon länger abgezeichnet hat: Das endgültige Verbot für T8 und T5 Leuchtstoffröhren. Die Verwendung von Quecksilber in elektronischen Geräten ist bereits seit vielen Jahren verboten. Bisher gab es allerdings Ausnahmen für die Leuchtstoffröhren T5 und T8, Kompaktleuchtstofflampen sowie diverse weitere Lampen mit besonderem Zweck. Das anstehende Leuchtstofflampen Verbot 2023 tritt nun jedoch früher als geplant in Kraft: Ab 25. August 2023 werden unter anderem T8 Leuchtstoffröhren und T5 Leuchtstoffröhren aus dem Verkehr gezogen. Eine Umrüstung von Leuchtstoffröhren auf LED wird damit für viele Unternehmen wichtiger als je zuvor, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir liefern Ihnen alle Infos zum bevorstehenden Leuchtstofflampen Verbot 2023 und zeigen Ihnen sinnvolle Alternativen.

Leuchtstoffröhren Verbot 2023

Kurz erklärt in 30 Sekunden

ROHS Richtlinie

Die neue ROHS Richtlinie bringt ein Verbot der T5 Leuchtstoffröhre ab August 2023.
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Ökodesign-Richtlinie

Die EU forciert zudem die Ausphasung gefährlicher und umweltschädlicher Leuchtmittel. So enthält die Ökodesign-Richtlinie beispielsweise das T8 Leuchtstoffröhren Verbot.
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Umrüstung auf LED

Leuchtstoffröhren durch LED Tubes ersetzen oder die ganze Beleuchtungsanlage umrüsten: Was ist dabei zu beachten?
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Leuchtstoffröhre

Lumen Watt Tabelle für einen schnellen Überblick.
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Whitepaper

Infos, Tipps und Wissenswertes für Ihre Umrüstung.
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Welche Änderungen bringt das Leuchtstofflampen Verbot 2023?

Spätestens Ende August 2023 sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen von den Änderungen der ROHS Richtlinie betroffen. Leuchtstofflampen werden bereits früher als geplant und in größerem Ausmaß vom Markt genommen, als es die Ökodesign-Richtlinie mit der Single Lighting Regulation vorgesehen hat. Besonders das Verbot von T5 und T8 Leuchtstoffröhren ist eine einschneidende Veränderung. Daher empfiehlt es sich speziell bei größeren Anlagen, rechtzeitig Maßnahmen für eine Umrüstung zu setzen.

Leuchtstofflampen Verbot: Ausphasung ab 2023

Im Gegensatz zu Leuchtstofflampen bieten LED-Röhren einen schnellen, flickerfreien Start und liefern darüber hinaus auch bei niedrigen Umgebungstemperaturen einen hohen Lichtstrom und niedrige Energiekosten. Wir geben Ihnen eine Übersicht aller Produkte, die von den Verboten der Ökodesign-Richtlinie und der ROHS Richtlinie betroffen sind – und zeigen Ihnen mögliche Alternativen.

Verboten seit 09/2021

  • Halogen Spotlampen GU10
  • Quecksilberdampflampen 
  • Halogen Kolben- und Reflektorlampen E14, E27
  • Halogen Stablampen R7s ab 2700 lm
  • Niedervolt Halogen Reflektorlampen GU5.3
  • Leuchtstoffröhren T2 (Spaghetti Lampe)
  • Kompaktleuchtstofflampen mit 2-Stiftsockel
  • Einzelne Natriumdampf-Hochdrucklampen

Verboten ab 02/2023

  • Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät
  • Ringförmige Leuchtstofflampen


Verboten ab 08/2023

  • Hochvolt Halogen Stiftlampen G9
  • Niedervolt Halogen Stiftlampen G4, GY6.35
  • T8 Leuchtstoffröhren
  • T5 Leuchtstoffröhren

T8 Leuchtstoffröhre Verbot: Wie sich die EU-Verordnung auswirkt

Die Ökodesign-Richtlinie 2021 der EU läutet mit einem Verbot von T8 Leuchtstoffröhren und weiteren ineffizienten Lampen das Ende einer Ära ein. Die im Volksmund oft als „Neonröhren“ bekannten Lampen sollen sukzessive vom Markt verschwinden. Darauf haben sich die EU-Staaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission bereits im Dezember 2019 geeinigt.

T8 Leuchtstoffröhre Verbot: Quecksilber unerwünscht

Mit der in der Richtlinie enthaltenen Single Lighting Regulation (SLR) stellt die EU neue und strengere Anforderungen an Lichtquellen an den europäischen Markt: Hauptgrund ist das Quecksilber, das in den Leuchtstoffröhren enthalten ist. Darüber hinaus gelten Leuchtstoffröhren als Stromfresser. Sie sollen daher vom EU-Markt verbannt werden, um den allgemeinen Energieverbrauch zu senken. Nach dem 1. September 2023 werden somit keine neuen T8 Leuchtstoffröhren mehr im Handel erscheinen – ab diesem Zeitpunkt werden nur noch Restbestände verkauft.

T5 Leuchtstoffröhre Verbot: Warum es nun doch kommt

Mit der Ökodesign-Richtlinie der EU wurde bereits vor längerer Zeit ein Verbot vieler Lampen (darunter T8 Leuchtstoffröhren) beschlossen. Nun werden einige Regelungen aufgrund der ROHS Richtlinie bereits früher als ursprünglich erwartet in Kraft treten. Darüber hinaus werden die Regelungen um ein T5 Leuchtstoffröhren Verbot erweitert, und auch Halogenlampen werden ab 2023 verboten.

T5 Leuchtstoffröhre Verbot: Gefahrstoffe sind tabu

ROHS steht für die Beschränkung gefährlicher Stoffe. Speziell geht es in der Richtlinie um die Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln. Bisher gab es für bestimmte Lampen wie beispielsweise T8 oder T5 Leuchtstoffröhren Ausnahmen. Diese wird nun jedoch aufgehoben – Ausnahmen gibt es nur mehr für einige wenige Lampen für besonderen Nutzen.

Leuchtstoffröhre umrüsten auf LED: Welche Möglichkeiten gibt es?

Das Leuchtstoffröhren Verbot 2023 erfordert rasches und durchdachtes Handeln. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um bestehende Leuchtstoffröhren auf LED umzurüsten. Nicht immer ist ein einfacher Lampenwechsel die wirtschaftlichste Lösung. Oft ist es sinnvoll, auf professionelle Lichtplanung zu setzen. Die steigenden Strompreise erfordern in jedem Fall eine langfristige Betrachtung der Kosten, die sowohl Anschaffung, Energie als auch Wartung inkludiert. Als Lichtexperte können wir Ihre individuelle Situation evaluieren und die für Sie beste Lösung ausarbeiten.

T8 Leuchtstoffröhre - Einsparung LED Tubes

Leuchtstoffröhren Verbot: Austauschen – Umrüsten – Neu gestalten

  • Lampenwechsel: Die einfachste Möglichkeit, um von Leuchtstoffröhren auf LED umzurüsten, ist ein Tausch der Lampen. RETRO-FIT Leuchtmittel passen in herkömmliche Fassungen – achten Sie jedoch unbedingt auf die Kompatibilität.
  • 1:1 Leuchtentausch: Beim Leuchtentausch wechselt man die gesamte Einheit der Leuchtstoffröhre. Diese Variante ist grundsätzlich nachhaltiger als ein Lampenwechsel.
  • Professionelle Lichtplanung: Speziell als Unternehmen ist es wichtig, geltende Normen zu beachten. Eine Lichtplanung hilft Ihnen bei der wirtschaftlichen Umrüstung von Leuchtstoffröhren auf LED und gewährleistet die Einhaltung aller Vorschriften.
  • Neue Anlage und Lichtmanagement: Diese Variante bietet auf lange Sicht das größte Einsparpotenzial, erfordert aber professionelle Planung. Mit Lichtmanagement und neuen LED Lampen optimieren Sie Ihren Energieeinsatz.

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Leuchtstoffröhren ersetzen: Planen Sie jetzt mit unserem Whitepaper

Die meisten Leuchtstofflampen sind in werkzeuglosen Leuchten verbaut, daher kann man sie grundsätzlich sehr einfach austauschen. Im Zuge des Leuchtstoffröhren Verbots sollte man jedoch überlegen, ob man lediglich die Lichtquelle wechselt oder gleich die ganze Beleuchtungsanlage modernisiert. 

Leuchtstoffröhre mit und ohne Starter auf LED umrüsten: So einfach geht’s

Bestehende Leuchtstoffröhren zu tauschen ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Neben dem bevorstehenden Verbot durch die ROHS Richtlinie sparen Sie durch eine Umrüstung auf lange Sicht Geld und Energie. Speziell in der Industrie ist die Beleuchtung ein Bereich, in dem Sie mit geschickter Auswahl der Betriebsmittel große Einsparungen vornehmen können. Als guter Ersatz für Leuchtstofflampen mit und ohne Starter bieten sich LED Röhren (LED Tubes) an.

Leuchtstoffröhren auf LED umrüsten: Tipps und Infos

Sie möchten Ihre Leuchtstofflampen durch LED ersetzen? In unserem Whitepaper finden Sie alle Informationen zu den Hintergründen des Leuchtstoffröhren Verbots und exklusives Fachwissen über Alternativen. Erfahren Sie, worauf Sie bei einer Umrüstung achten sollten – übersichtlich zusammengefasst und topaktuell.

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Leuchtstoffröhren auf LED umrüsten: So klappt es

Was Sie vor der Umrüstung wissen müssen

Mit dem endgültigen Verbot von T8 und T5 Leuchtstoffröhren ab 2023 heißt es rasch handeln. Ob Sie nur einzelne Leuchtstoffröhren tauschen oder Ihre gesamte Beleuchtungsanlage modernisieren wollen: In unserem Whitepaper finden Sie alle Infos, die Sie für die Umrüstung benötigen.

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Themengebiete:

  • Einfacher Umbau auf LED Tubes
  • Richtig Umrüsten nach DIN-Norm
  • Hintergründe zum Leuchtstoffröhren Verbot
  • Anleitungen für alle Vorschaltgeräte
  • Tipps zur richtigen Produktauswahl
  • Wissenswertes zu technischen Spezifikationen

So hell ist Ihre Leuchtstoffröhre: Lumen Tabelle

Das Verbot von Leuchtstoffröhren betrifft besonders Einsätze in der Industrie. Sobald die Verordnung in Kraft tritt, ist nur noch ein Abverkauf von Lagerprodukten zugelassen. Es lohnt sich daher, rechtzeitig auf Alternativen umzusteigen. Sie möchten Ihre Leuchtstoffröhre auf LED umrüsten und wollen wissen, wie viel Lumen Ihre Leuchtstofflampe eigentlich abgibt? Die folgende Tabelle gibt Ihnen die Antworten.

So hell ist Ihre Leuchtstoffröhre: Lumen Tabelle

Das Verbot von Leuchtstoffröhren betrifft besonders Einsätze in der Industrie. Sobald die Verordnung in Kraft tritt, ist nur noch ein Abverkauf von Lagerprodukten zugelassen. Es lohnt sich daher, rechtzeitig auf Alternativen umzusteigen. Sie möchten Ihre Leuchtstoffröhre auf LED umrüsten und wollen wissen, wie viel Lumen Ihre Leuchtstofflampe eigentlich abgibt? Die folgende Tabelle gibt Ihnen die Antworten.

TypLeistungLumenLänge/DurchmesserVerbot ab
T818 Watt1350 lm604 mm01.09.2023
T836 Watt3100 lm1213 mm01.09.2023
T858 Watt5200 lm1514 mm01.09.2023
T514 Watt1200 lm563 mm25.08.2023
T521 Watt1900 lm863 mm25.08.2023
T528 Watt2600 lm1163 mm25.08.2023
T535 Watt3320 lm1463 mm25.08.2023
T549 Watt4310 lm1463 mm25.08.2023
T554 Watt4450 lm1163 mm25.08.2023
T580 Watt6150 lm1463 mm25.08.2023

Leuchtstoffröhren Verbot: Der Weg zur nachhaltigen Energiepolitik

Die Covid-19 Pandemie, der Krieg in der Ukraine mit den daraus resultierenden Teuerungen und nicht zuletzt ein verstärktes Bewusstsein für Umweltschutz: Das Thema Energiesparen war noch nie so aktuell wie jetzt. Besonders für Unternehmen können die Stromkosten leicht über Gewinn oder Verlust entscheiden. Mit dem T8 Leuchtstoffröhren Verbot ab 2023 hat die Ökodesign-Richtlinie der EU bereits einen ersten Schritt zur nachhaltigen Energiepolitik gesetzt. Nach den Änderungen der ROHS Richtlinie, die unter anderem ein T5 Leuchtstoffröhren Verbot ankündigt, ist der rechtzeitige Einsatz moderner Lichtquellen wie LED und professionelle Lichtplanung entscheidend. 

Licht: Grundlagen und technische Größen

Was ist eigentlich Licht? Und worauf kommt es beim Umrüsten von Leuchtstoffröhren an? Die entsprechenden Werte aus der Lichttechnik spielen mit Blick auf die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter besonders für Unternehmen eine große Rolle. Die wichtigsten Grundlagen für einen sinnvollen Vergleich von Leuchtmitteln sind:

Lumen – Lichtstrom

Die von einer Lichtquelle (Lampe, Leuchtstoffröhre, LED,…) ausgestrahlte Strahlung. Bei Lampen ist es wichtig, dass die Strahlung abzüglich von Reflektoren, Abdeckungen oder Optiken gemessen wird.

Watt – Energie

Jede Lichtquelle benötigt für den Betrieb Energie. Diese elektrische Leistung setzt sich aus Strom und Spannung zusammen und ergibt den Stromverbrauch. Der Stromverbrauch in einer Stunde hat die Einheit kWh.

Lichtausbeute lm/W

Das Verhältnis der Strahlung zur benötigten Energie ergibt die Effizienz. Je höher dieser Wert, desto wirtschaftlicher ist ein Leuchtmittel. Moderne LED Leuchten weisen Werte im Bereich von 150 lm/W auf.

Leuchtstoffröhren Verbot: Beim Umrüsten LED Förderungen nutzen

Wenn Sie Ihre bestehenden Leuchtstoffröhren auf LED umrüsten möchten, ist jetzt der beste Zeitpunkt dafür. Vergessen Sie dabei nicht, einen Blick auf die Förderungen für LED-Beleuchtungen zu werfen. Mit der Ökodesign-Richtlinie 2021 unterstützt die EU nicht nur Konsumenten, sondern auch Betriebe, Vereine und Gemeinden beim Umstieg auf energieeffiziente LED-Leuchten. Erfahren Sie bei uns, wofür Sie LED-Förderungen in Österreich und Deutschland erhalten und was Sie dabei beachten müssen.

Leuchtstofflampen umrüsten auf LED: Bis zu 30% sparen

Für die Umrüstung von Leuchtstofflampen auf LED-Systeme können Sie eine Umweltförderung beantragen. Damit erhalten Sie (abhängig vom Standort) bis zu 30% Ihrer Investition zurück – und sparen darüber hinaus langfristig viel Geld und Energie. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Fördermöglichkeiten und informieren Sie, welche Bedingungen Sie dafür erfüllen müssen.

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Häufige Fragen zum Verbot der Leuchtstofflampen

Welche Vorteile hat eine LED Röhre?

Eine LED ist eine lichtemittierende Diode, die elektrische Energie direkt in Licht umwandelt, wohingegen Leuchtstofflampen die Energie über Gasentladung und UV-filternde Inhaltsstoffe in sichtbares Licht umwandeln. Dadurch sind LED Röhren (LED Tubes) deutlich wirtschaftlicher als Leuchtstoffröhren. Auch die Lebensdauer von LED Röhren ist deutlich höher als die von Leuchtstoffröhren. Aus diesem Grund ist der oft höhere Anschaffungspreis schnell wieder amortisiert. Darüber hinaus bieten LED Röhren einen sofortigen flickerfreien Start, wohingegen Leuchtstoffröhren einige Sekunden brauchenl, bis sie die volle Leuchtkraft erreichen.

Lohnt sich der Umstieg auf LED Röhren? Wieviel spare ich dabei?

Ja, es lohnt sich ab der ersten Stunde, auf LED Leuchtmittel zu setzen. LED punkten vor allem mit einer hohen Lebensdauer und einem deutlich niedrigeren Energieverbrauch. Mit LED Röhren sparen Sie von der ersten Stunde an bis zu 80% Stromkosten. Nicht nur für Privathaushalte kann sich ein Umstieg lohnen – auch in Unternehmen sind die Beleuchtungskosten oft ein entscheidender Faktor in punkto Wirtschaftlichkeit.

Umrüstung für Unternehmen: Zu beachten gilt, dass LED Röhren mit 120cm und 150cm deutlich geringere Lumen als die ursprüngliche Leuchtstoffröhre aufweisen. Im Privatbereich ist das nicht problematisch: Bei einer Wannenleuchte mit weißer Rückseite wandelt die LED das Licht, das auf der Rückseite verloren geht, direkt in den sichtbaren Bereich um. Bei Büro- oder Gewerbebeleuchtung gilt es jedoch, alle gängigen Normen einzuhalten (DIN EN 12464). Arbeitsplätze müssen ausreichend beleuchtet sein, um die Sicherheit und Zufriedenheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dementsprechend empfiehlt sich vor der Umrüstung eine Beratung von Experten.

Wo kann ich Leuchstoffröhren kaufen?

Leuchtstoffröhren sind sehr verbreitet und können bei fast jedem Baumarkt, Elektriker oder Fachmarkt erworben werden. Brauchen Sie eine größere Stückzahl, ist es ratsam, einen Fachbetrieb aufzusuchen. Gerne können Sie uns kontaktieren: Wir betreuen zahlreiche große und kleine Unternehmen und liefern Ihre Leuchtmittel verlässlich und zu fairen Konditionen.

Welche Längen und Watt gibt es bei Leuchtstofföhren?

Leuchtstoffröhren sind für den Anwender sehr einfach gestaltet. Weil jedes Leuchtmittel ein Vorschaltgerät benötigt, können die Lampen je nach Wattzahl einer bestimmten Länge zugeordnet werden.
T8 Leuchtstoffröhren:
18 Watt = 600mm
36 Watt = 1200mm
58 Watt = 1500mm
T5 Leuchtstoffröhren:
14 Watt = 550mm
28 Watt = 1150mm
35 Watt = 1450mm

Wie rüste ich meine Beleuchtungsanlage richtig um?

Um später keine Überraschungen zu erleben, ist es wichtig, bereits im Vorfeld die passenden Produkte zu wählen. Während im Privatbereich ein einfacher Umstieg auf LED Röhren sehr oft die beste Lösung ist, sollten Sie für eine Umrüstung in Gewerbe und Industrie einen Fachmann hinzuziehen.
Achten Sie bei der Auswahl einer Fachfirma auf die Herstellerunabhängigkeit und Erfahrung im Bereich Lichtlösungen. Die Referenzen geben meist einen guten Überblick über bereits umgesetzte Projekte. Professionelle LED-Experten adressieren die Ursache von Problemen und nicht deren Symptome und garantieren damit eine langfristige Lösung. Die Betrachtung Ihrer gesamten Anlage ist entscheidend, um die passenden Produkte oder Lösungswege zu evaluieren. Sehr oft genügt auch ein Gespräch am Telefon oder die Zusendung von Plänen, damit Elektriker, Fachkräfte oder Betriebselektriker vor Ort die Umrüstung eigenständig durchführen können.
Nutzen Sie jetzt die Chance und kontaktieren Sie unsere Experten – profitieren Sie von unserem bereichsübergreifenden Know-how zu Produkten, Lichtplanung und Objektbetreuung.

Wie kann ich alte Leuchtstoffröhren entsorgen?

Leuchtstoffröhren dürfen keinesfalls in den Hausmüll oder den Altglascontainer. Aufgrund Ihres Quecksilber-Anteils gelten sie – ebenso wie Energiesparleuchten – als Sondermüll und müssen entsprechend entsorgt werden. Kleinere Mengen können Sie, ebenso wie Elektroschrott, bei den örtlichen Sammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben. Auch der Einzelhandel nimmt gebrauchte Leuchtstofröhren für die umweltgerechte Entsorgung entgegen.

Zusammenfassung der Leuchtmittel Verbote von 2019 bis 2023

ZeitraumVerbotenWeiter Erlaubt
September 2019
(1.9.2019)
Halogen Spotlampen GU10
Quecksilberdampflampen 
Halogen Kolben- und Reflektorlampe E14, E27
Halogen Stablampen R7s
Hochvolt Halogen Stiftlampen G9
Effiziente Niedervolt Halogen Stiftlampen G4 und GY6.35
Niedervolt Halogen Reflektorlampen GU5.3
September 2021
(1.9.2021)
Halogen Stablampen R7s ab 2700 lm
Niedervolt Halogen Reflektorlampen GU5.3
Leuchtstoffröhren T2 (Spaghetti Lampe)
Kompaktleuchtstofflampen mit 2-Stiftsockel
Einzelne Natriumdampf-Hochdrucklampen
Halogen Stablampen R7s bis 2700 lm
Hochvolt Halogen Stiftlampen G9
Niedervolt Halogen Stiftlampen G4 und GY6.35
Leuchtstoffröhren T5
Leuchtstoffröhren T8 (18W, 36W und 58W)
September 2023
(1.9.2023)
Hochvolt Halogen Stiftlampen G9
Niedervolt Halogen Stiftlampen G4 und Gy6.35
Leuchtstoffröhren T8 (18W, 36W und 58W)
Leuchtstoffröhren T5
LED Röhren
LED Leuchten

Grundsätzlich werden keine Leuchtmittel “verboten”, erreichen jedoch die Leuchtmittel nicht die geforderte Lichtausbeute, das heißt das Licht ist zu gering bei einer gewissen Leistung, dürfen Sie nicht mehr produziert werden. Die große Auswahl aktueller LED Leuchtmittel ermöglicht einen reibungslosen Umstieg von konventionellen Leuchtmittel, demgemäß ist ein 1:1 Austausch möglich.

Folgende Ausnahmen für den Einsatz bei verbotenen Leuchtmittel gibt es:

  • radiologische und nuklearmedizinische Anlagen
  • explosionsgefährdeten Bereichen
  • Betrieb im Notfall
  • Militär- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Kraftfahrzeugen
  • Eisenbahnfahrzeugen
  • Medizinprodukten

16 Gedanken zu „Leuchtstoffröhren Verbot 2023: T8 und T5 vor dem Aus“

  1. Wenn ich mir https://www.rieste.com/wp-content/uploads/reiste-grafik-t8-energie-einsparung.jpg anschaue, finde ich, dass man für die Lichtmenge einer 150cm-Leuchtstoffröhre zwei 150cm-LED-Leuchtmittel benötigen würde, was die vorgebliche Einsparung von 65% irgendwie wie einen Taschenspielertrick aussehen lässt. Hat ein professioneller Laden sowas nötig? Außerdem: „Einsparung durch LED: -65%“ bedeutet in der deutschen Sprache, dass man einen Mehrverbrauch von 65% hätte. Ist das hier überhaupt ein professioneller Laden?

    Antworten
    • Naja, ein Unternehmen, das durchgängig behauptet, dass Leuchtstoffröhren verboten werden, mag zwar ein „professioneller“ Laden sein, aber er hat das wohl nötig. Denn in Wirklichkeit sind Leuchtstoffröhren nicht verboten, nur eine Ausnahmeregelung für den Verkauf(!) von quecksilberhaltigen Leuchtstoffröhren läuft aus. Ab ersten 1. September 23 dürfen nur noch Lampen vom Typ T5 und T8 verkauft werden, wenn sie aus bereits produzierten Lagerbeständen stammen.
      Die Daten in den Tabellen sind „Phantasiedaten“ ohne viel Aussagewert, den sowohl bei Leuchtstoffröhren wie auch bei LEDs hängt die Lichtstärke auch von der Farbtemperatur ab und ebenso bei beiden gibt es unterschiedlich effiziente Produkte (bei gleicher Farbtemperatur). Gerade bei LED-Röhren (LEDs allgemein. Gute Vollspektrum-Leuchtstoffröhren kommen z.B. nur rund 2100 lm maximal (bei 38,5 Watt), gerade alte Vorschaltgeräte ziehen dann u.U. noch mal bis 15 Watt, moderne EVGs ca. 3 Watt (jeweils pro 36-Watt-Röhre)
      120cm-LED-Röhren mit einem Verbrauch von unter 15 (!) Watt schaffen für Warmweiß 2300 lm, für Kaltweiß oder Tageslichweiß 2500 lm
      „Einsparung -65 %“ könnte auch „bis zu“ bedeuten, das bezweifle ich aber, dass dies hier gemeint wäre. Der Laden scheint mir eher schräg

      Antworten
      • Vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar und die darin angesprochenen Punkte. Es ist uns ein Anliegen, auf Ihr Feedback einzugehen und einige Aspekte klarzustellen:

        Zur Formulierung „Einsparung durch LED: -65%“: Sie haben Recht, diese Formulierung kann missverständlich sein – wir bedanken uns für den Hinweis. Unsere Intention ist, auf die deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs im Vergleich zu Leuchtstoffröhren hinzuweisen. Wir werden zukünftig darauf achten, solche Informationen klarer und eindeutiger zu kommunizieren. Wie Sie selbst richtig festgestellt haben, gibt es unterschiedliche Produkte (auch in Bezug auf Material, verwendetem Vorschaltgerät, etc.), daher sind die Grafik und die darin enthaltenen Einsparungswerte selbstverständlich nur als Richtwerte zu verstehen, die auf der höheren Effizienz von LEDs im Vergleich zu traditionellen Leuchtstoffröhren basieren.

        Zum „Verbot von Leuchtstoffröhren“: Man kann natürlich über die Formulierung diskutieren. Da eine Überschrift in Kurzform die wichtigsten Infos enthalten sollte, lassen sich natürlich nicht alle Details in einer Zeile festhalten. Sie werden feststellen, dass im Zusammenhang mit diesem Thema auf vielen unterschiedlichen Kanälen das Wort „Verbot“ verwendet wird. Tatsächlich haben wir in dem Artikel mehrmals klargestellt, dass es sich nicht um ein tatsächliches Verbot, sondern um eine Beschränkung handelt und es zudem eine Ausphasung der betreffenden Lampen gibt (sprich Restbestände dürfen weiterhin verkauft werden, aber es erscheinen keine neuen mehr im Handel). Unser Ziel ist es, über die regulatorischen Änderungen zu informieren und besonders für Unternehmen die Bedeutung der Umrüstung auf LED hervorzuheben.

        Liebe Grüße!
        Anna vom Team RIESTE Licht

        Antworten
  2. Wenn ich eine Lampe wegen einer LED Tube umbauen muss, verliert die Lampe hier nicht ihre Zulassung ? Ich verändere ja hier das Patent des Herstellers !

    Antworten
    • Moin, sehe ich genauso kritisch! Die Lampe ahat als Einheit , bestehend aus Lampenkörper, Reflektor, Anschlusselemente und Leuchtmittel eine CE-Zulassung. Wenn ich diese ursprüngliche Konfiguration ändere, erlischt die CE-Prüfung un dich werde automatisch zum In-Verkehr.-Bringer einer neuen Lampe. Wenn jetzt (worst-Case) in Folge des Umbaus ein Brand entsteht, bin ich voll in der Haftung.
      Nächstes Thema: Konventionelle Leuchtstoffröhren sind Rundstrahler, LED-Rühren sind linear-Strahler. Das heisst, die bisherigen Reflektoren haben keine Wirkung mehr und ich verändere komplett die Abstrahl-Charakteristik der Lampe. Das Einhalten der ASR A-3-4 Beleuchtung mit den geforderten Werten für zB Arbeitsplatzbeleuchtung dürfte damit deutlich schwieriger werden.

      Antworten
    • Da ist doch schon lange kein Patent mehr drauf.
      Je nach dem was du umbaust, musst du dies fachlich können und dürfen, das versteht sich von selbst.
      Wenn du nur den Startet ausbauen musst, musst du einen entsprechenden (zulässigen) „Dummy-Starter“ und entsprechende LED-Röhre einsetzen. Ist nicht die beste Lösung, aber technisch und rechtlich kein Problem. Ob diese Lampe dann in jedem Fall auch den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (falls zutreffend) ist eine andere Sache. Aber da kann/konnte schon die „falsche Leuchtstoffröhre“ problematisch sein.

      Antworten
    • Lieber Andi,
      wenn das Hersteller-Zertifikat und die CE-Kennzeichnung beim Einsetzen einer LED-Tube erlöschen, kann das mehrere Gründe haben:
      • Bei der LED-Tube wurden Veränderungen vorgenommen, die nicht vom Hersteller genehmigt wurden
      • Die LED-Tube ist nicht für die ursprüngliche Leuchte geeignet
      • Die LED-Tube entspricht nicht den Anforderungen für CE-Kennzeichnung oder andere Zertifikate
      • Die LED-Tube wurde nicht von einer unabhängigen Stelle überprüft
      In jedem Fall hat das Erlöschen des Zertifikats und der CE-Kennzeichnung Auswirkungen auf die Sicherheit und die rechtliche Verwendbarkeit der Leuchte. Wir empfehlen daher, nur LED-Tubes von vertrauenswürdigen Lieferanten zu verwenden.
      Liebe Grüße!
      Anna vom Team RIESTE Licht

      Antworten
  3. Echt krass mit den Verboten, finde das schon etwas sehr streng und übertrieben. Typisch EU sowas. Natürlich sind LEDs die Zukunft und auch viel effizienter etc.
    Man sieht auch schon das an vielen Stellen (z.B. bei der Beleuchtung in Geschäften und öffentlichen Gebäuden etc.) immer mehr auf LEDs gesetzt wird.

    Langfristig werden sowieso die meisten Beleuchtungen auf LEDs bei umgerüstet, da hätte es kein Verbot von bestimmten Lampen gebraucht.
    Es gibt natürlich noch unzählige Beleuchtungen mit den Leuchtstofflampen, die ja dieses Jahr verboten werden. Meistens lohnt sich ein Umbau auf LEDs dort nicht wirklich. z.B. wenn es sich um ältere Anlagen in alten Gebäuden oder Bahnhöfen etc. handelt.
    Als Beispiel nenne ich hier mal die vielen S-Bahn und Stadtbahnhaltestellen in Köln. Was bringts da jetzt alles auf LEDs umzubauen wenn der Bahnhof in den nächsten 5-10 Jahren sowieso komplett erneuert wird? Oder die ganzen Bahnen und Busse, dort werden ebenfalls in den älteren Fahrzeugen hauptsächlich Leuchtstofflampen genutzt. Es würde ebenfalls keinen Sinn machen bei einem 25 Jahre alten Fahrzeug, was vielleicht noch maximal 5 Jahre fährt jetzt alles umzubauen.
    Auch für viele Firmen und Privatleute wird dieses Verbot ähnliche Probleme mit sich bringen. Das Problem wird sein, das es dann einfach keine Ersatzlampen mehr geben wird und vieles zwangsweise auf LEDs umgerüstet werden muss.

    Auch wirds immer Anwendungen geben, bei denen sich LEDs nicht so wirklich eigenen wie @Arnold schon geschrieben hat. Dort wirds dann teuer werden weils dann kaum noch passende Leuchtmittel gibt.

    Wie gesagt, finde ich das LEDs die Zukunft sind aber solche Verbote sind schon etwas streng und erinnern doch schon an Planwirtschaft (DDR Style). Mit der Zeit hätten sich LEDs auch ganz ohne Verbote und Regeln durchgesetzt, das ist nunmal die technische Entwicklung. Genauso war es ja auch bei den Röhrenbildschirmen. Nach und nach wurde alles auf modernere Flach Bildschirme umgestellt und die Röhren findet man kaum noch.
    Im Endeffekt bewirken solche Verbote nur haufenweise unnötigen Stress und Kosten. Es gibt ja auch Pläne, ab 2035 die Verbrenner KFZ einzuschränken, hier gilt genau das gleiche. Zwang bringt nicht gleich Fortschritt sondern es kommt alles mit der Zeit wenn die Technologien entsprechend ausgereift sind.

    Antworten
    • Wenn die Haltestellen erst in 5 – 10 Jahren umgebaut werden, dann wirrd ein Tausch bis dahin sicher eine Menge Strom sparen. Ich würde davon ausgehen, dass die EU hier zunächst Studien und Berechnungen durchgeführt hat und das Verbot sich insgesamt positiv auswirkt. Es wird ja auch nicht der Einsatz der alten Leuchtmittel Verboten sondern lediglich das Nachproduzieren. Mit Planwirtschaft hat das wirklich nichts zu tun.

      Antworten
      • Der vorzeitige Austausch bringt auch eine ganze Menge vorzeitigen Sondermüll mit sich. M.E. sollte man alle Leuchtmittel aufbrauchen und erst nach Ausfall durch Retrofit-LED-Leuchtmittel ersetzen (ohne Umbau der Lampe möglich). Auch LED-Lampen lassen sich nicht umweltfreundlich herstellen und entsorgen; Stichwort „made in PRC“. Zahlreiche LED-Leuchtmittel halten aufgrund minderwertiger Bauteile in deren integrierten Vorschaltgeräten keine 10’000 Stunden. Die Analyse der Komponenten zeigt nicht selten, dass Elektrolytkondensatoren, oder aber auch leitende Klebstoffe zwischen Trägermaterial und LED-Chips als entsprechende Sollbruchstellen verbaut wurden. Irgendwie muss der „Turbokapitalismus“ja weiterlaufen, eine lange Leuchtdauer ist in diesem Kontext unerwünscht; die EU-Gewährleistung sieht nur 2 Jahre vor.

        Antworten
  4. Liest sich gut, jedoch wird das Thema viel zu stark bzw. sehr einseitig auf „Watt und Lumen“ reduziert. Schalthäufigkeit, Lichtfarbe, Umgebungsbedingungen, Wirkungsgrade von Leuchten, etc. bleiben auf der Strecke.

    Nur 1 Beispiel: welchen Sinn hat eine solche Stromeinsparung bei einer Saunabeleuchtung?
    Eine normale LED (eine im Gegensatz zur GL viel teurere Lampe) überlebt diese Temperaturen nicht und die Wärmeabstrahlung der GL würde sowieso vom Thermostat (Ein- Aus-Schaltung des E-Saunaofens) mit erfasst werden.

    Ich denke der Markt mit seinen Energiepreisen hätte das schon geregelt, ohne das dazu ein „Beamtenapparat mit der Ausarbeitung einer Verbotsliste“ hätte installiert werden müssen.

    Antworten
    • Stimme voll und ganz zu. Letztens habe ich auf Amazon eine A LED-Lampe gesehen mit 80 Lumen/Watt neben einer G-Leuchtstoffröhre vergleichbarer Größe mit 82 Lumen/Watt. Die LED-Lampe war mit fest verbautem Leuchtmittel. Die Neuregelungen scheinen offensichtlich zu Verwirrung zu führen, so dass auch diverse Verkäufer nicht mehr durchblicken. Kunde und Nachhaltigkeit bleiben zuerst auf der Strecke

      Antworten
  5. vom Umweltgedanken her nachvollziehbar, für Privatanwenderin leider kompliziert.. bis man da mal wieder den Überblick hat wo man was braucht.. Danke für den informativen Artikel, das hilft sehr!

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