Im Rahmen des Klimaschutzprogramms lohnt es sich sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen, einen Blick auf mögliche Förderungen für LED-Beleuchtungen zu werfen. Mit der Ökodesign-Richtlinie 2021 unterstützt die EU nicht nur Konsumenten, sondern auch Betriebe, Vereine und Gemeinden beim Umstieg auf energieeffiziente LED-Leuchten. Wir zeigen Ihnen, wofür Sie LED-Förderungen in Österreich erhalten und was Sie dabei beachten müssen.
Um die Umrüstung von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme zu unterstützen, können Sie somit in wenigen Schritten eine Umweltförderung für Ihre neuen Beleuchtungssysteme beantragen. Sie erhalten bis zu 30% Ihrer Investition in Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zurück – und sparen darüber hinaus langfristig viel Geld und Energie.
5 gute Gründe für die Umstellung auf LED-Beleuchtungssysteme
- Bis zu 5-mal höhere Lebensdauer
- Geringe Wartungskosten
- Hohe Energieeffizienz = niedrige Stromkosten
- Deutlich bessere Lichtqualität
- Sofort volle Leuchtkraft beim Einschalten
Der Umstieg auf LED-Beleuchtung lohnt sich übrigens auch für kleinere Projekte: Der Bund fördert Umrüstungen bereits ab 200 € Investitionskosten. Die langfristige Energieeinsparung durch die Umrüstung auf LED-Systeme kann immerhin besonders für kleine Vereine oder Betriebe einen großen Unterschied machen.
Die EU möchte mit der Umweltförderung folglich den Einsatz von energiesparenden Leuchtmitteln forcieren. Zudem werden die zusätzlichen Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie 2021 an Lebensdauer und Nachhaltigkeit damit berücksichtigt.
Förderungen kann man beispielsweise für Innenbeleuchtung, Straßenbeleuchtung und Außenbeleuchtung bei Sportstätten beantragen. Für Außenbeleuchtung hat die EU außerdem einen Grenzwert für die Lichtverschmutzung festgelegt: Gefördert werden nur Beleuchtungsanlagen, die wenig Licht an die Umwelt abgeben. Bei der Umstellung der Innenbeleuchtung gibt es zudem höhere Fördergelder für LED-Leuchten unter 20 kW Anschlussleistung.
Warum lohnt sich der Umstieg auf LED?
Abgesehen von den positiven Auswirkungen auf die Umwelt und den Stromverbrauch gibt es darüber hinaus auch wirtschaftliche Vorteile bei der Umstellung auf LED-Systeme. Wir zeigen Ihnen deshalb am Beispiel einer Lagerhalle, wie schnell sich die Investition in energieeffiziente Beleuchtung für Sie bezahlt macht. Um CO2-Einsparung, Gewinn und ebenso die Amortisation darzustellen, gehen wir von einer Umrüstung der bestehenden Beleuchtung (Halogen-Metalldampflampe HQI 400W / Lichtband T8)auf 15 LED-Lampen zu je 150 Watt Systemleistung aus.
Als Basis vergleichen wir dazu ein Objekt mit 900 m² Fläche und einer mittleren Lichtmontagehöhe von 6 Metern. Die Stromkosten wurden dabei mit 0,25 € / kWh und einer durchschnittlichen Teuerungsrate von 5% angenommen. Die Vorschaltgeräte sind in der Berechnung bereits inkludiert. Bei unserer Simulation gehen wir übrigens immer vom Neuwert des verwendeten Leuchtmittels aus.
Halogen-Metalldampflampe HQI 400W | Lichtband T8 | LED mit Förderung | |
Systemleistung | 6.435 Watt | 8.640 Watt | 2.250 Watt |
Helligkeit | 300 Lux | 300 Lux | 300 Lux |
Lebensdauer | 9.500 Stunden | 9.000 Stunden | 50.000 Stunden |
Energiekosten/Jahr | € 6.083,09 | € 7.033,13 | € 2.126,95 |
Wartungskosten/Jahr | € 300,- | € 680,- | – |
Investitionskosten | € 450,- | € 1.200,- | € 6.600,- |
Gesamtkosten/Jahr | € 6.420,97 | € 7.814,13 | € 2.682,45 |
LED Förderung für Beleuchtung im Innenbereich
Entsprechend der aktuellen Kriterien können Sie eine Förderung für die Umstellung von konventionellen Leuchten auf neue LED-Systeme in Gebäuden beantragen. Mit der LED-Förderung erhalten Sie dann bis zu 30% der Investitionskosten zurück. Wenn Sie zusätzlich ein Lichtsteuerungssystem (z. B. bewegungsaktivierte oder tageslichtabhängige Steuerungen) installieren, bekommen Sie darüber hinaus einen Zuschlag.
Checkliste für die LED-Förderung im Innenbereich
- Mindestens 500 Watt Gesamtleistung
- Mindestinvestition: 200 €
- Effizienz: 100 lm/W
- Farbwiedergabe: CRI 80
- Lebensdauer: 50.000 h L80 B50
- CE-Kennzeichnung der eingesetzten LED-Systeme
- Die LED-Förderung unterliegt den Regeln der „DE-MINIMIS“-Förderungen (Maximale Gesamtförderung von 200.000 € innerhalb von 3 Steuerjahren)
Wie hoch ist die LED-Förderung im Innenbereich?
Anschlussleistung < 20 kW | Anschlussleistung >= 20 kW | Zuschlag Lichtsteuerung |
€ 500,- / kW | € 400,- / kW | € 100,- / kW |
Welche Unterlagen werden für die LED-Förderung im Innenbereich benötigt?
- Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
- Rechnungskopien mit Angaben zu Anzahl und Leistung der installierten LED-Leuchten bzw. externer Beratung
Sobald das Projekt abgeschlossen ist, können Sie die Förderung ganz bequem online beantragen. Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie die erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Rechnungserhalt einreichen, um die Förderung zu erhalten. Die Antragstellung erfolgt über die Kommunalkredit Public Consulting GmbH.
Was ist im Innenbereich förderungsfähig?
Das wird gefördert | Das wird nicht gefördert |
LED-Leuchten | Tausch von konventionellen Leuchtmitteln (Glühlampen, Energiesparlampen, Halogenlampen, Leuchtstoffröhren etc.) gegen LED-Leuchtmittel (Plug-in Systeme) |
Montagerelevante Kabel und Leitungen | Einbau von LED-Systemen in Neubauten |
Rohr- und Tragsysteme | Werbebeleuchtungen |
Schalt- und Steckgeräte | Indirekte Beleuchtungen |
automatisierte Steuerung | Außenbeleuchtungen |
LED-Stripes ohne Profil und Abdeckung | |
Austausch oder Modernisierung von bereits bestehenden LED-Leuchtsystemen | |
Einbau von gebrauchten LED-Leuchten |
Förderung für LED-Beleuchtung im Außenbereich
Der Bund fördert ebenfalls die Umrüstung auf LED-Systeme bei Straßen- und Außenbeleuchtung und bei Flutlichtanlagen im Außenbereich. Die Förderung wird entsprechend der Größe der Anlage bestimmt und beträgt bis zu 30 % der Investition. Wichtig ist, dass Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Umsetzung stellen, um die Förderung zu erhalten.
Wie hoch ist die LED-Förderung im Außenbereich?
Die Förderung bei Straßen- und Außenbeleuchtung sowie bei Sportstätten erfolgt abhängig von der Anzahl der umgestellten Lichtpunkte. Bei Sportstätten im Außenbereich wird demzufolge im Regelfall ein Lichtpunkt pro Mast anerkannt. Nach der korrekten Antragstellung erhalten Sie mit der LED-Förderung folglich Zuschüsse für Ihre Lichtanlage.
Straßen- und Außenbeleuchtung | Außenbereich von Sportstätten | |
Förderung | € 50 / Lichtpunkt | € 250 / Lichtpunkt |
Bonus | € 20 / Lichtpunkt für situative Beleuchtung (z. B. sensorgesteuerte Beleuchtung) | € 50 / Lichtpunkt für nutzungsgerechte Steuerung (z. B. Trainings- oder Wettkampfmodus) |
Die Förderung beträgt unter dem Strich maximal 30% der Investitionskosten und ist mit 4,5 Millionen Euro je Projekt begrenzt.
Welche Unterlagen werden für die LED-Förderung im Außenbereich benötigt?
- Technische Beschreibung mit Darstellung der Situation vor und nach der Umsetzung
- Angebote / Kostenvoranschläge für die wesentlichen Anlagenteile
- Formular Leuchtenaufstellung
- Formular Planerbestätigung (vom Lichtplaner unterfertigt)
- Bericht des Kreditinstituts (bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro)
- Bei Leasing: Vertrag (bzw. vorläufiger Entwurf) und Nachweis über bereits bezahlte Raten
Die benötigten Unterlagen für einen LED-Förderantrag im Außenbereich können Sie online einreichen, bevor Lieferung bzw. Baubeginn starten.
Was ist im Außenbereich förderungsfähig?
Das wird gefördert | Das wird nicht gefördert |
LED-Leuchten für Außenbeleuchtung | Betriebsgewöhnlicher Anlagentausch |
LED-Leuchten für Straßenbeleuchtung | Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen |
LED-Leuchten für Sportstätten (Flutlichtanlagen) im Außenbereich | Maste, Fundamente und Kabelerneuerunge |
Lichtplanung | Plug-In Lösungen |
Montageleistungen | Nicht zertifizierte Leuchtmittel |
Steuerungselektronik | Verteilersanierungen |
Werbe- und indirekte Beleuchtung |
Alle Betriebe (Unternehmen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind) können einen Förderantrag einreichen. Darüber hinaus können auch Vereine (z. B. Sportvereine) und konfessionelle Einrichtungen die LED-Förderung beantragen.
Den Antrag für die Förderung Ihrer LED-Beleuchtung können Sie online bei Kommunalkredit Public Consulting einreichen.
LED-Förderung im Außenbereich: https://www.meinefoerderung.at/webforms/led_standard
LED-Förderung im Innenbereich: https://www.meinefoerderung.at/webforms/led
Die Maßnahmen können durch Leasing, Mietkauf, Contracting oder ähnliche Modelle finanziert werden. Um die LED-Förderung zu erhalten, müssen die geförderten Anlagen aber spätestens bei der letzten Rate in Ihr Eigentum übergehen.
Sie erhalten nur dann eine LED-Förderung für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung und Lichtsteuerungssysteme, wenn Sie den Antrag stellen, bevor Sie mit der Umstellung beginnen. Dies muss jedenfalls vor Lieferung oder Baubeginn passieren – sobald Sie die Investition (oder einen Teil davon) getätigt haben, können Sie im Nachhinein keine Förderung mehr beantragen.