Wenn Sie Ihre Beleuchtung auf LED-Systeme umstellen, können Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Förderung beantragen. Mit der LED-Förderung Deutschland erhalten Sie bis zu 20% Ihrer Investition in Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zurück – und sparen zudem langfristig Geld und Energie. Die Umrüstung auf LED lohnt sich darüber hinaus in mehrfacher Hinsicht: Nach dem Verbot von Kompaktleuchtstofflampen, vielen Halogenlampen sowie der Ausphasung von T8 Leuchtstofflampen ab dem 01.09.2023 gehören viele konventionelle Leuchtmittel bald der Vergangenheit an. Wir geben Ihnen einen Überblick über die möglichen Förderungen für LED-Beleuchtung in Deutschland und was Sie bei der Antragstellung beachten müssen.
LED-Förderung Deutschland: Was wird gefördert?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Investitionen in die Anlagentechnik Ihres Gebäudes mit bis zu 20%. Das gilt für den Austausch oder die Optimierung der bestehenden Beleuchtungssysteme, der Steuerung und Regelungstechnik sowie der Komponenten für ein Energiemanagementsystem zum Zweck der Energieeffizienzsteigerung.
Wie hoch ist die LED-Förderung Deutschland?
Wie viel wird gefördert?
- Mindestinvestition: 2.000 €
- Maximal 1.000 €/m² Nettogrundfläche (bis zu 15 Mio. €)
- Förderung gilt für:
- externe Energieeffizienz-Experten (50% der Kosten)
- Baubegleitung (Maximal 5 €/m² Nettogrundfläche – insgesamt bis zu 20.000 €)
LED-Förderung bei Sanierung – was ist zu beachten?
✔ Mindestens zwei Maßnahmen nötig (bspw. Beleuchtung und
Heizung)
✔ Förderanträge vor Beginn des Sanierungsvorhabens stellen
✔ Befristung: 24 Monate ab Zugang der Förderzusage
✔ Laufzeit des Förderprogramms: 1.1.2021 bis 31.12.2030
Was wird mit der LED-Förderung Deutschland gefördert?
Anlagentechnik für Nichtwohngebäude (NWG)
- Innenbeleuchtung in beheizten Nichtwohngebäuden
- Einbau, Austausch oder Optimierung der Beleuchtung in energieeffizientere Systeme
- Steuerung, Regelung und Komponenten für ein Energiemanagementsystem
- Voraussetzungen Beleuchtung:
- Mind. 140 lm/W Lichtausbeute bei LED-Lichtbandleuchten
- 120 lm/W bei allen anderen Beleuchtungssystemen
- Lichtstromerhalt (L80) bei 50.000 Betriebsstunden
Was wird außerdem in Deutschland gefördert?
Sie haben bereits auf LED-Beleuchtung umgerüstet, wollen aber wissen, welche Förderungen es außerdem in Bezug auf Licht und Wärme gibt? Mit RIESTE Licht sind Sie immer gut informiert.
Gefördert werden zudem:
- Austausch und Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen, Fenstern und Türen
- Dämmung sowie Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Checkliste für die BEG-Förderung: Was ist förderungsfähig?
Das wird gefördert | Das wird nicht gefördert |
Energieeffiziente LED Leuchten (Kompletter Tausch der Leuchten) | Tausch von konventionellen Leuchtmitteln (bspw. LED Retrofits) |
Steuerungs- und Regeltechnik (zB. Sensorik, Lichtmanagement) | Einbau von LED-Systemen in Neubauten |
Systemtechnik für den Datenaustausch | Austausch von bereits bestehenden LED-Leuchtsystemen |
Installationsmaterial | Außenbeleuchtungen |
Abbau und Entsorgung der alten Beleuchtungsanlage | Werbebeleuchtungen |
Montage der neuen Beleuchtungsanlage | |
Einstellarbeiten bzw. notwendige Nebenarbeiten (zB. Malerarbeiten) | |
Beratung, Planung, Baubegleitung und Inbetriebnahme |
Welche Unterlagen werden für die LED-Förderung benötigt?
- Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen: Lichtausbeute, Bemessungslebensdauer und Lichtstromerhalt
- Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten
- Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen
Die BEG-Förderung beinhaltet Richtlinien für Einzelmaßnahmen (BEG-EM), für Wohngebäude (BEG-WG) und für Nichtwohngebäude (BEG-NWG).
Für alle Maßnahmen können Sie zwischen der BAFA (Zuschüsse) und der KfW (Kredite mit Tilgungszuschuss) wählen.
Wichtig: Sie müssen den Antrag zur Förderung vor Baubeginn stellen. Erst nach der Antragsstellung können Sie mit der konkreten Umsetzung beginnen.
LED-Förderung: Überblick und Rahmenbedingungen Österreich
LED-Beleuchtung wird sowohl in Österreich als auch in Deutschland staatlich gefördert. Diese Förderung gilt für Innenbeleuchtung ebenso wie für Außen- und Straßenbeleuchtung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Fördermöglichkeiten und informieren Sie, welche Bedingungen Sie dafür erfüllen müssen.
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✔ Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
✔ Freiberuflich Tätige
✔ Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, unselbständige Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften
✔ Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
✔ Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
✔ Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
✔ Eigentümer, Pächter und Mieter
Zuschüsse für die BEG-Förderung können Sie beim BAFA beantragen. Zudem können Sie eine Kreditförderung für die LED-Förderungen in Deutschland bei der KfW beantragen.
Den Antrag für die Förderung Ihrer LED-Beleuchtung können Sie online beim BAFA downloaden.
Zukünftige Eigentümer bzw. Bauherren können ab der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch (nach Abschluss des Grundstückkaufvertrages) einen Antrag auf Förderungen für LED-Beleuchtung in Deutschland stellen. Bei Grundstücken im Eigentum einer Kommune bzw. eines kommunalen Unternehmens genügt die Vorlage einer verbindlichen Kaufoption oder eines Kaufs- bzw. Erbbaurechtsvertrages. Die endgültige Eintragung als neuer Eigentümer muss spätestens beim Einreichen der Bestätigung erfolgen.
Sie erhalten nur dann eine BEG-Förderung für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung und Lichtsteuerungssysteme, wenn Sie den Antrag stellen, bevor Sie mit der Umstellung beginnen. Die Antragstellung für Förderungen für LED-Beleuchtung in Deutschland muss jedenfalls vor Lieferung oder Baubeginn passieren. Bereits umgesetzte Maßnahmen, die im Förderantrag nicht mit angegeben worden sind, werden nicht nachträglich gefördert.